Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 13.06.2012 - 1 Ws 271/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,13497
OLG Koblenz, 13.06.2012 - 1 Ws 271/12 (https://dejure.org/2012,13497)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13.06.2012 - 1 Ws 271/12 (https://dejure.org/2012,13497)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 13. Juni 2012 - 1 Ws 271/12 (https://dejure.org/2012,13497)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 171 StPO, § 172 Abs 1 StPO, § 172 Abs 2 StPO
    Antragsbefugnis im Klageerzwingungsverfahren

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Stellung einer Strafanzeige oder eines Strafantrags als Voraussetzung für einen wirksamen Klageerzwingungsantrag

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 326; StPO § 171; StPO § 172 Abs. 2
    Strafanzeige oder Strafantrag als Voraussetzung für einen wirksamen Klageerzwingungsantrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 317
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG Karlsruhe, 06.03.1992 - 2 Ws 17/92

    Beschwerde gegen eine Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft ; Legitimation

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2012 - 1 Ws 271/12
    Die Befugnis, den Antrag nach § 172 Abs. 2 StPO zu stellen, steht demjenigen, der sich durch eine strafbare Handlung verletzt fühlt, nur dann zu, wenn er sich schon mit dem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage nach § 171 StPO unmittelbar oder über eine andere Stelle, etwa die Polizei, an die Staatsanwaltschaft gewandt hat (OLG Karlsruhe Justiz 1992, 187; OLG Oldenburg MDR 1987, 431; OLG Hamm JZ 1962, 171; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 172 Rn. 5a).
  • OLG Oldenburg, 20.11.1986 - 1 Ws 160/86

    Anforderungen an die Zulässigkeit des Klageerzwingungsantrages; Notwendigkeit der

    Auszug aus OLG Koblenz, 13.06.2012 - 1 Ws 271/12
    Die Befugnis, den Antrag nach § 172 Abs. 2 StPO zu stellen, steht demjenigen, der sich durch eine strafbare Handlung verletzt fühlt, nur dann zu, wenn er sich schon mit dem Antrag auf Erhebung der öffentlichen Klage nach § 171 StPO unmittelbar oder über eine andere Stelle, etwa die Polizei, an die Staatsanwaltschaft gewandt hat (OLG Karlsruhe Justiz 1992, 187; OLG Oldenburg MDR 1987, 431; OLG Hamm JZ 1962, 171; Meyer-Goßner, StPO, 54. Aufl., § 172 Rn. 5a).
  • OLG Köln, 13.05.2016 - 1 Ws 24/16

    Zulässigkeit eines Klageerzwingungsantrags

    Das Klageerzwingungsverfahren ist ein dreistufiges Verfahren, das zunächst die Bescheidung eines Strafverfolgungsverlangens durch die Staatsanwaltschaft und eine hiergegen gerichtete Beschwerde als Gegenstand der Beschwerdeentscheidung der Generalstaatsanwaltschaft voraussetzt (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2012, 317; KK-StPO- Moldenhauer , 7. Auflage 2013, § 172 Rz. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Auflage 2016, § 172 Rz. 5a; OLG Braunschweig NJW 1965, 598; OLG Hamm JZ 1962, 171).
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23403
OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12 (https://dejure.org/2012,23403)
OLG München, Entscheidung vom 26.04.2012 - 2 Ws 312/12 (https://dejure.org/2012,23403)
OLG München, Entscheidung vom 26. April 2012 - 2 Ws 312/12 (https://dejure.org/2012,23403)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Recht des Verteidigers auf Akteneinsicht vor Ergreifung des untergetauchten und mit Haftbefehl gesuchten Beschuldigten

  • rechtsportal.de

    StPO § 147 Abs. 2 S. 1; StPO § 33 Abs. 4
    Akteneinsichtsrecht des Verteidigers vor Ergreifung des untergetauchten, mit Haftbefehl gesuchten Beschuldigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 317 (Ls.)
  • AnwBl 2012, 257
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 11.07.1994 - 2 BvR 777/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Versagung der Akteneinsicht im strafrechtlichen

    Auszug aus OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12
    (...) Zwar hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 11.07.1994 entschieden, dass aus dem Recht des Beschuldigten auf ein faires, rechtsstaatliches Verfahren und seinem Anspruch auf rechtliches Gehör der Anspruch des inhaftierten Beschuldigten auf Einsicht seines Verteidigers in die Akte folgt, wenn und soweit er die darin befindlichen Informationen benötigt, um auf die gerichtliche Entscheidung effektiv einwirken zu können und eine mündliche Mitteilung der Tatsachen und Beweismittel, die das Gericht seiner Entscheidung zugrunde zu legen gedenkt, nicht ausreichend ist (BVerfG, NStZ 1994, 551).

    Erst im Rahmen der nach der richterlichen Vernehmung gebotenen Prüfung des Haftbefehls werde das Strafgericht unter Berücksichtigung der Grundsätze der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.07.1994 (NStZ 1994, 551) zu beurteilen haben, welche Rechtsfolgen sich an eine etwaige Verweigerung der Akteneinsicht knüpfen.

    Denn es stützt sich ausschließlich auf die vorausgegangene grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.07.1994 (NStZ 1994, 551) von dem sich die nachfolgende Entscheidung vom 27.10.1997 (NStZ-RR 1998, 108) jedoch für den Fall noch nicht vollzogener Haftbefehle ausdrücklich abgrenzt.

    Die vom Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 11.07.1994 (NStZ 1994, 551) festgelegten Grundsätze über ein zumindest teilweises Akteneinsichtsrecht gelten somit erst ab der Festnahme des Beschuldigten und der Eröffnung des Haftbefehls.

  • BVerfG, 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97

    Akteneinsichtsrecht des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren bei Erlaß eines

    Auszug aus OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12
    Insbesondere bedeutet die uneingeschränkte Verweigerung der Akteneinsicht angesichts der noch nicht abgeschlossenen Ermittlungen sowie der Tatsache, dass der Haftbefehl bisher nicht vollzogen worden ist, unter Berücksichtigung der hierzu ergangenen verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung (BVerfG NStZ-RR 1998, 108) weder eine Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG, noch des Anspruchs auf Gewährleistung einer effektiven Verteidigungsmöglichkeit nach Art. 19 Abs. 4, 20 Abs. 3 GG.

    Dies gilt jedoch nach einer späteren Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (NStZ-RR 1998, 108) dann nicht, wenn ein Haftbefehl - wie hier - zwar erlassen, aber nicht vollzogen ist.

    Dem OLG Köln war bei seiner genannten Entscheidung erkennbar der in etwa zeitgleich veröffentlichte Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 27.10.1997 - 2 BvR 1769/97 - (abgedruckt in NStZ-RR 1998, 108), auf den sich die Rechtsprechung des Senats in erster Linie stützt, noch nicht bekannt.

    Denn es stützt sich ausschließlich auf die vorausgegangene grundsätzliche Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 11.07.1994 (NStZ 1994, 551) von dem sich die nachfolgende Entscheidung vom 27.10.1997 (NStZ-RR 1998, 108) jedoch für den Fall noch nicht vollzogener Haftbefehle ausdrücklich abgrenzt.

  • BVerfG, 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05

    Anwälte: Sensibel mit der Verfassung umgehen

    Auszug aus OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12
    Entgegen der Auffassung des Verteidigers ergibt sich weder aus der Entscheidung des OLG Köln vom 13.03.1998 - 2 Ws 115/98 - (abgedruckt in StV 1998, 269), noch aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05 - (abgedruckt in NStZ 07, 274) sowie vom 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07 - (abgedruckt in NStZ-RR 08, 16) etwas anderes.
  • BVerfG, 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07

    Gewährung rechtlichen Gehörs bei der gerichtlichen Überprüfung einer

    Auszug aus OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12
    Entgegen der Auffassung des Verteidigers ergibt sich weder aus der Entscheidung des OLG Köln vom 13.03.1998 - 2 Ws 115/98 - (abgedruckt in StV 1998, 269), noch aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05 - (abgedruckt in NStZ 07, 274) sowie vom 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07 - (abgedruckt in NStZ-RR 08, 16) etwas anderes.
  • OLG Köln, 13.03.1998 - 2 Ws 115/98

    Aufhebung eines Haftbefehls aufgrund einer Verletzung des Anspruchs auf

    Auszug aus OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12
    Entgegen der Auffassung des Verteidigers ergibt sich weder aus der Entscheidung des OLG Köln vom 13.03.1998 - 2 Ws 115/98 - (abgedruckt in StV 1998, 269), noch aus den Beschlüssen des Bundesverfassungsgerichts vom 04.12.2006 - 2 BvR 1290/05 - (abgedruckt in NStZ 07, 274) sowie vom 07.09.2007 - 2 BvR 1009/07 - (abgedruckt in NStZ-RR 08, 16) etwas anderes.
  • OLG München, 27.08.2008 - 2 Ws 763/08

    Ermittlungsverfahren: Akteneinsichtsrecht des Verteidigers bei nicht

    Auszug aus OLG München, 26.04.2012 - 2 Ws 312/12
    Bereits mit Beschluss vom 27.08.2008 - 2 Ws 763/08 - (abgedruckt in NStZ 2009, 109) hat der Senat in einem gleichgelagerten Fall hierzu ausgeführt:.
  • OLG München, 22.01.2019 - 2 Ws 51/19

    Akteneinsicht bei bestehendem Ergreifungshaftbefehl

    Solange in einem laufenden Ermittlungsverfahren ein bestehender Ergreifungshaftbefehl gegen den untergetauchten Beschuldigten noch nicht vollstreckt ist, hat der Verteidiger weder einen Anspruch auf Gewährung von Akteneinsicht noch auf Mitteilung des Haftbefehls (OLG München, B. v. 27.08.2008, BeckRS 2008, 21804; OLG München, B. v. 26.04.2012, BeckRS 2012, 14142; vgl. a. BeckOK StPO/Wessing, 31. Ed. 15.10.2018, § 147, Rn 6; KG Berlin B. v. 06.07.2011, BeckRS 2011, 26211).
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Rechtsprechung
   OLG Jena, 10.05.2012 - 1 Ws 173/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,23314
OLG Jena, 10.05.2012 - 1 Ws 173/12 (https://dejure.org/2012,23314)
OLG Jena, Entscheidung vom 10.05.2012 - 1 Ws 173/12 (https://dejure.org/2012,23314)
OLG Jena, Entscheidung vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12 (https://dejure.org/2012,23314)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Oberlandesgericht

    Verteidigung, Pflichtverteidiger, zweiter, Rechtsmittel, Bestellung eines Pflichtv., gegen, Beschwer, Pflichtverteidigung

  • Justiz Thüringen

    § 140 StPO, § 296 StPO, § 304 Abs 1 StPO
    Pflichtverteidigerbestellung: Beschwerde gegen die Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Verteidigung, Pflichtverteidiger, zweiter, Rechtsmittel, Bestellung eines Pflichtv., gegen, Beschwer, Pflichtverteidigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 317
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Jena, 07.10.2011 - 1 Ws 433/11

    Pflichtverteidigung: Beurteilungsspielraum bei der Entscheidung über die

    Auszug aus OLG Jena, 10.05.2012 - 1 Ws 173/12
    In dem in der Beschwerdebegründung zitierten Beschluss des Senats vom 7.10.2011 (1 Ws 433/11) ging es um eine Beschwerde gegen die Ablehnung der Bestellung eines zweiten Pflichtverteidigers.
  • OLG Jena, 03.06.2005 - 1 Ws 189/05

    Pflichtverteidigung

    Auszug aus OLG Jena, 10.05.2012 - 1 Ws 173/12
    An seiner früher vertretenen gegenteiligen Auffassung (Senatsbeschuss vom 3.6.2005, 1 Ws 189/05) hält der Senat nicht fest.
  • KG, 29.01.1999 - 3 Ws 60/99
    Auszug aus OLG Jena, 10.05.2012 - 1 Ws 173/12
    Dadurch kann er von vornherein nicht beschwert sein, sofern er - was hier der Fall ist - nicht die Auswahl der Person des Verteidigers beanstandet (siehe KG, Beschluss vom 29.1.1999, 1 AR 1520/98 - 3 Ws 60/99, bei juris).
  • BGH, 03.05.2023 - StB 21/23

    Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers (keine Anfechtbarkeit der

    Dies gilt auch für den Fall der Bestellung eines zusätzlichen Pflichtverteidigers (s. KG, Beschlüsse vom 29. Januar 1999 - 3 Ws 60/99 u.a., juris Rn. 3 f.; vom 6. Juli 2016 - 2 Ws 176/16, StV 2017, 155 f.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 6. September 1999 - 1 Ws 708/99, StV 2000, 412, 413; vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00, StraFo 2001, 241, 242; vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62, 63; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12, NStZ-RR 2012, 317).

    4 St 273/85|OLG Stuttgart; 15.01.1986; 1 Ss 845/85|OLG Koblenz; 27.01.1986; 1 Ws 42/86">MDR 1986, 604, 605; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12, aaO).

    Für eine der Ausnahmekonstellationen, die in Rechtsprechung und Literatur in Betracht gezogen werden (vgl. KG, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 2 Ws 176/16, StV 2017, 155 f.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. September 2002 - 2 Ws 242/02, StV 2004, 62, 63; OLG Frankfurt, Beschluss vom 24. Januar 2000 - 3 Ws 31/00, StV 2001, 610; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12, NStZ-RR 2012, 317; BeckOK StPO/Krawczyk, 46. Ed., § 144 Rn. 11; KK-StPO/Willnow, 9. Aufl., § 144 Rn. 8; ferner - für die Bestellung nach § 141 StPO - BGH, Beschluss vom 15. November 2022 - StB 51/22, NStZ 2023, 115 Rn. 5 mwN), fehlen hier Anhaltspunkte:.

  • KG, 06.07.2016 - 2 Ws 176/16

    Strafverfahren: Voraussetzungen für die Bestellung eines zweiten

    Das gilt auch für die Bestellung eines weiteren Pflichtverteidigers (vgl. KG, Beschluss vom 29. Januar 1999 - 3 Ws 60/99 - [juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00 - [juris]; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12 - [juris]).

    Der Angeklagte wird dann nämlich dazu gezwungen, sich entgegen seinem Willen mit zwei statt nur einem Verteidiger abzustimmen, wodurch seine Verteidigung beeinträchtigt sein kann (vgl. KG, Beschluss vom 3. Dezember 2008 - 4 Ws 119/08 - [juris]; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. November 2000 - 1 Ws 568/00 - [juris], Lüderssen/Jahn in: Löwe-Rosenberg, StPO 26. Aufl., § 143 Rdn. 15; einschränkend Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12 - [juris]).

  • BGH, 15.08.2023 - StB 28/23

    Verwerfung des Antrags eines Beschuldigten auf Wiedereinsetzung in den vorigen

    4 St 273/85|OLG Stuttgart; 15.01.1986; 1 Ss 845/85|OLG Koblenz; 27.01.1986; 1 Ws 42/86">MDR 1986, 604, 605; Thüringer OLG, Beschluss vom 10. Mai 2012 - 1 Ws 173/12, NStZ-RR 2012, 317).
  • LG Köln, 13.08.2015 - 105 Qs 177/15

    Sicherungspflichtverteidiger, Beiordnung

    Etwas anderes gilt aber, wenn neben dem Wahlverteidiger ein (weiterer) Pflichtverteidiger bestellt wird, insbesondere dann, wenn geltend gemacht wird, die Auswahl sei ermessensfehlerhaft gewesen (KK aaO ; OLG Köln aaO; OLG Köln StraFo 2007, 28 f.; OLG Jena NStZ-RR 2012, 317).
  • OLG Jena, 03.06.2005 - 1 Ws 189/05
    Aufgegeben durch Senatsbeschluss vom 10.5.2012, 1 Ws 173/12.
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Rechtsprechung
   LG Marburg, 22.05.2012 - 7 StVK 442/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,14908
LG Marburg, 22.05.2012 - 7 StVK 442/10 (https://dejure.org/2012,14908)
LG Marburg, Entscheidung vom 22.05.2012 - 7 StVK 442/10 (https://dejure.org/2012,14908)
LG Marburg, Entscheidung vom 22. Mai 2012 - 7 StVK 442/10 (https://dejure.org/2012,14908)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Pflichtverteidiger, Entpflichtung, Vergütungsvereinbarung

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 143 StPO
    Störung des Vertrauensverhältnisses zum Pflichtverteidiger bei Verlangen eines Zusatzhonorars

  • Wolters Kluwer

    Tiefgreifende Störung des Vertrauensverhältnisses bei Äußerungen eines Pflichtverteidigers über die Unzulänglichkeit des Honorars eines Pflichtverteidigers

  • rechtsportal.de

    StPO § 143
    Tiefgreifende Störung des Vertrauensverhältnisses bei Äußerungen eines Pflichtverteidigers über die Unzulänglichkeit des Honorars eines Pflichtverteidigers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    "Der Vorsitzende legt die Sache der Staatsanwaltschaft zur Prüfung vor, ..” - beim LG Marburg geht es zur Sache

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2012, 317 (Ls.)
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